Banknoten
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Die Geschichte der Banknote
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Eine Banknote ist ein Geldschein, der von der nach dem Währungsgesetz des Landes berechtigten Bank ausgegeben worden ist und auf einen runden Betrag von Währungseinheiten lautet. Die Banknote ist ein Zahlungsmittel. Weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht. Außerdem hat jeder Entgeltschuldner das Recht, Forderungen mit Banknoten zu begleichen. Ein Recht zur Tilgung mit Wertpapieren besteht hingegen nicht.
Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld.
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